30. January 2025
Über die Parteigrenzen hinweg besteht eigentlich seit Jahren Einigkeit, dass sich der Bund bei der Lösung dieses Problems beteiligen soll und muss. Nun hat Bundesfinanzminister Jörg Kuckies einen konkreten Vorschlag vorgelegt, um die Hälfte der Altschulden zu übernehmen. Klar ist: der Bund kann sich nur beteiligen, wenn das Grundgesetz geändert wird. Das verweigern CDU/CSU im Bundestag aber derzeit.
Und: das Land NRW muss auch seine Hausaufgaben machen, die andere Hälfte der Altschulden übernehmen und insbesondere dafür sorgen, dass die Kommunen auch für die Zukunft finanziell ausreichend ausgestattet werden können. Aber bisher warten die Kommunen immer noch auf ein entsprechendes Konzept der Landesregierung.
Wir haben die regierungstragenden Fraktionen in zwei Anträgen aufgefordert, das Thema Altschuldenlösung endlich anzugehen. Aber diese Chance wurde vertan.
Die Fraktionen von CDU, FDP und Grüne haben im Landtag gegen die beiden SPD-Anträge „Ausgestreckte Hand der Bundesregierung endlich annehmen: Ministerpräsident Wüst muss in der Altschuldenfrage liefern und sich um die nötige Zustimmung von CDU und CSU zur Grundgesetzänderung kümmern“ und „Chancen nutzen – Altschuldenlösung jetzt gemeinsam schaffen“ gestimmt.
Damit ist leider fraglich, ob noch eine Lösung vor dem 23. Februar gefunden werden kann.