21. November 2024
„Ich habe den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §218 StGB unterzeichnet, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Frauen endlich selbst über ihren Körper entscheiden dürfen“, sagte unsere Bundestagsabgeordnete Sanae Abdi am Dienstag auf unserer Veranstaltung zum §218, die wir in Kooperation mit den Kölner Grünen organisiert hatten. „Seit den 70igerJahren kämpfen wir Frauen für unser Recht auf Selbstbestimmung, wenn es um Schwangerschaft geht. Dochbis heute kriminalisiert und stigmatisiert der §218 Frauen undauch Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch durchführen.Das muss aufhören.“
Der aktuelle Gruppenantrag, erarbeitet von Abgeordneten aus SPD und Grünen und wenige Tage vor unserer Veranstaltung im Budnestag eingereicht, soll das erreichen. Über dessenInhalte, wie es mitdem Gesetzentwurf im Bundestag weitergeht und welche Erfolgschancen er hat darüberSanae Abdi (MdB SPD) und Nyke Slawik (MdB Grüne) unter der Moderation der Kölner Journalistin Alexandra Eul. Wichtigen Input steuerte zudem Catarina Eickhoff, Dipl-Psychologin und Sexualtherapeutin von pro familia Köln bei. Sie erläuterte eindringlich wie kritisch sich die aktuelle Versorgungslage in Köln und Deutschland für Frauen entwickelt. Es werde immer schwieriger, Ärzt:innen zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – ein alarmierendes Zeichen dafür, dass die bestehende Rechtslage nicht nur veraltet, sondern auch gefährlich sei. Nyke Slawik bekräftigte, dass es – im Gegensatz zur Einschätzung von Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz – einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland gebe: „Die vom Familienministerium in Auftrag gegebene Studie ist überdeutlich: über 80% der Deutschen sprechen sich für einen selbstbestimmten Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen aus.“ Der Gruppenantrag biete die Gelegenheit endlich Klarheit an dieser Stelle zu schaffen. Beide Bundestagsabgeordneten zeigten sich zuversichtlich, dass auch Mitglieder anderer Fraktion den Antrag unterstützen werden. Aktuell haben ihn rund 300 Mitglieder des Bundestages unterschrieben, darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Fraktionschef Rolf Mützenich. Ein wichtiges und starkes Zeichen.
Die wichtigsten Kernbotschaften des Gesetzentwurfes sind:
• Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im
Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt
• In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärztinnen und Ärzte nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.
• Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt.
Die Schwangere bleibt immer straffrei.
• Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
• Schwangerschaftsabbrüche sollen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verankert werden
Trotzdem wird es weiterhin einen §218 im StGB geben. Denn zum Schutz von Schwangeren vor nicht selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen, Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne ihren Willen bedarf es strafrechtlicher Regelungen. Diese Sachverhalte sind im Kernstrafrecht unter dem neu gefassten § 218 StGB-neu geregelt. Um die Freiheit zur Willensbildung der Schwangeren sicher zu stellen, werden sowohl die Nötigung, einen Abbruch zu unterlassen als auch die Nötigung zu einem Abbruch, sowie Abbrüche, die ohne oder gegen ihren Willen stattfinden, unter strafrechtlichen Schutz gestellt.
Unter dem nachfolgendem Link kann der Gesetzentwurf unter der Drucksachennummer 20/13775 im Worlaut eingesehen werden: