30. January 2025
Am 31. Januar 2025 werden die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag nach vertrauensvoller Zusammenarbeit ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschließen. Dadurch werden die Rechte der Betroffenen gestärkt und die Prävention vor sexueller Gewalt im analogen und digitalen Raum neu justiert.
Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Nur dank des Mutes vieler Betroffener, mit ihrer persönlichen Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, konnte das nun vorliegende Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen entstehen. Ihnen gebührt unser Dank. Der Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt ist eine Kernaufgabe des Staates. Deshalb stärken wir die Unabhängigkeit der Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Wir optimieren Präventionsmaßnahmen, indem wir in Zukunft besser beraten, unterstützen und aufarbeiten.“
Daniel Baldy, zuständiger Berichterstatter:
„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Endlich schaffen wir für die hervorragende Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, die schon lange überfällige gesetzliche Grundlage. Wir stärken ihre Arbeit und gleichzeitig die des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, erweitern das Akteneinsichtsrecht für Betroffene bis zum 100. Lebensjahr, verpflichten alle Einrichtungen Schutzkonzepte vorzusehen und sorgen für eine 24/7-Erreichbarkeit der medizinischen Kinderschutzhotline. Schließlich stellen wir mit einer Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag die Weichen dafür, dass Fortschritte bei der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung und Empfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen regelmäßig dokumentiert und kommuniziert werden.“
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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