Mutterschutz nach Fehlgeburten

Mutterschutz nach Fehlgeburten
2 min geschätzte Lesedauer

29. January 2025

In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen –, die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden. Mit diesem Gesetz wird eine Schutzlücke geschlossen: Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher aktiv um eine Krankschreibung bemühen – mitunter ohne Garantie, diese auch zu erhalten. Durch die geplante Staffelung des Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche wird den körperlichen und seelischen Belastungen von Frauen in dieser Situation besser Rechnung getragen und Frauen in einer so schwierigen Lebenslage gezielt unterstützt.

Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion:

„Der Mutterschutz nach Fehlgeburten wird noch in dieser Legislaturperiode Realität. Frauen müssen in einer emotional und körperlich belastenden Situation nicht mehr um eine Krankschreibung bitten, sondern erhalten endlich einen gesetzlichen Anspruch auf die dringend benötigte Regenerationszeit. Diese gemeinsame Initiative aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Tag für Frauenrechte und ein starkes Signal für unsere demokratische Kultur – sie zeigt, dass fraktionsübergreifend etwas Gutes gelingen kann.“

Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familien- und Bildungsausschuss für B90/Die Grünen:

„Für viele Frauen zerbricht bei einer Fehlgeburt eine Welt. Es ist ein Erfolg, dass wir uns als Frauen fraktionsübergreifend zusammengeschlossen haben, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen. Als Bündnisgrüne ist uns dabei besonders wichtig, dass wir damit die Lücke im Mutterschutzgesetz heilen und das Thema aus der Tabuzone holen. Jede dritte Frau in Deutschland ist betroffen und jede Fehlgeburt ist individuell. Frauen können fortan selbstbestimmt entscheiden, ob sie sich mit Mutterschutzleistungen körperlich und seelisch erholen, sich krankschreiben lassen oder weiterarbeiten.“

Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

“Mit dem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt und der fraktionsübergreifenden Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf haben wir einen wichtigen frauenpolitischen Meilenstein erreicht. Künftig soll es einen Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geben. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt, an. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können.”

SPD Bundestagsfraktionfraktion
Hier den Artikel der SPD Bundestagsfraktion weiter lesen…

👋
Unser Newsletter

Tragen Sie sich ein, um regelmäßig neue Infos in ihren Posteingang zu bekommen.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

2025-01-29