20. December 2024
Wir wollen den Mutterschutz deshalb auf Frauen ausweiten, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
In Deutschland haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei ist eine Fehlgeburt eine große psychische und körperliche Belastung.
Wir wollen den Mutterschutz deshalb auf Frauen ausweiten, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Dazu haben wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen in den Bundestag eingebracht.
Ziel ist die Einführung gestaffelter Schutzfristen bei einer Fehlgeburt. Damit soll den betroffenen Frauen in dieser physisch und psychisch belastenden Zeit die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase gegeben werden, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt nach der 15. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen.
Während des Mutterschutzes haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Laut Entwurf sollen dem betroffenen Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Leistungen vollständig erstattet werden. Dadurch soll Diskriminierung bei der Ersteinstellung von Frauen entgegengewirkt werden.
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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