13. December 2024
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung und der laufenden Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Handlungsfähigkeit in der präventiven Kinder- und Jugendarbeit, der Geflüchtetenhilfe sowie der Frauen- und Mädchenhilfe zumindest insoweit sicherzustellen, dass die Politik im Rahmen der Haushaltsplanbeschlüsse auch tatsächlich über deren weitere Entwicklung entscheiden kann. Wenn z.B. Arbeits- oder Mietverhältnisses mangels Geld bis dahin bereits beendet werden mussten, gibt es schlicht keine Fortführungsperspektive.
Mit dem gestrigen Ratsbeschluss können nun bis zur Beratung des Haushalts im Finanzausschuss im Januar des kommenden Jahres Abschlagszahlungen für soziale Strukturen vorgenommen und damit deren Weiterbetrieb gesichert werden. Auch die institutionellen Förderungen für soziale Infrastruktur werden damit vorerst gesichert.
Christian Joisten, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion, erklärt dazu: „Gerade in Krisenzeiten dürfen wir die Schwächsten unserer Gesellschaft nicht im Stich lassen. Die sozialen Strukturen, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden, müssen erhalten bleiben. Es darf nicht passieren, dass wesentliche Strukturen unseres sozialen Kölns im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zusammenbrechen – mit fatalen Folgen für Kinder, Jugendliche, Geflüchtete und viele weitere bedürftige Menschen in unserer Stadt.“
Mit dem Beschluss wird die Möglichkeit eröffnet, insbesondere Beschäftigungsverhältnisse in den betroffenen Einrichtungen zu erhalten, bis der Rat im Rahmen der Haushaltsplanungen die weitere Finanzierung abschließend regeln kann. Dies gilt insbesondere für Vereine und Initiativen, die andernfalls zum Jahresende unmittelbar in ihrer Existenz bedroht wären.
Christian Joisten weiter: „Unsere soziale Infrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Arbeit von Einrichtungen und Ehrenamtlichen muss geschützt werden. Ein Verlust dieser Strukturen würde nicht nur die Betroffenen schwer treffen, sondern langfristig zu höheren sozialen und finanziellen Folgekosten führen.“
Die Dringlichkeit des Antrags ergab sich aus der Tatsache, dass ohne schnelle Maßnahmen Abschlagszahlungen nicht rechtzeitig erfolgen könnten. Der damit verbundene Verlust von qualifiziertem Personal hätte viele Hilfs- und Unterstützungsstrukturen nachhaltig zerstört. Durch den Beschluss wird nun sichergestellt, dass wichtige Angebote über den Jahreswechsel weiterlaufen können, damit die wertvolle Arbeit der sozialen Einrichtungen nicht wegbricht.