7. March 2025
Die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen die Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Unterlassung einer frühzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen über das „Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention“. Grundlage hierfür bildet die seit dem Jahr 2016 in Art. 40 Abs. 1 NRWVerf verankerte Unterrichtungspflicht, die dem Ausgleich von Informationsasymmetrien zwischen Regierung und Parlament dienen und so die Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten des Landtags schützen soll. Hiergegen hat die Landesregierung aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch verstoßen, indem sie unterlassen hat, den Landtag rechtzeitig über das Sicherheitspaket zu informieren und ihn stattdessen in der Plenardebatte vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Damit entzog sie den Abgeordneten jede Möglichkeit einer Vorbereitung und effektiven Einbringung in den Diskurs. Besonders Redner der Opposition wurden so zu improvisierten Beiträgen gedrängt und konnten ihren wichtigen Aufgaben der Kontrolle und Mitwirkung nicht angemessen nachkommen. Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von NRW:
„Wir haben Klage eingereicht im Namen der Demokratie. Denn ihre Stärke hängt wesentlich auch davon ab, wie Regierungen mit dem Parlament umgehen. Die NRW-Landesregierung hat dabei aus unserer Sicht zum wiederholten Male gegen die in der Landesverfassung verbrieften Rechte insbesondere der parlamentarischen Opposition verstoßen. Wir halten es für wichtig, dass diese Frage im Grundsatz geklärt wird.“