19. December 2024
Familien und Beschäftigte sind die Leistungsträger:innen unserer Gesellschaft. Damit sie mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zurechtkommen, haben wir ein Entlastungspaket für Bürger:innen und insbesondere für Familien beschlossen. Das ist ein starkes Zeichen politischer Handlungsfähigkeit.
Die Steuerzahler:innen werden in den Jahren 2025 und 2026 um insgesamt 21 Milliarden Euro entlastet. Profitieren werden vor allem Familien. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden über das zur Freistellung des Existenzminimums erforderliche Maß hinaus erhöht und damit vor allem Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen stärker entlastet.
Außerdem wird das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Monat angehoben. Damit wird nicht nur die erforderliche Steuerfreistellung des Existenzminimums sicher gestellt, es wird sogar darüber hinaus gegangen.
Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro eine Gesamtentlastung von 120 Euro, bei 60.000 Bruttolohn von 306 Euro und bei 90.000 Bruttolohn eine Entlastung von 378 Euro pro Jahr.
Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden in den Jahren 2025 und 2026 zum Ausgleich der Belastungen aus der kalten Progression abgesenkt. Durch diese Absenkungen werden ansonsten drohende inflationsbedingte Mehrbelastungen abgewendet. Dies sichert die Kaufkraft insbesondere der Familieneinkommen.
Auch der Kindersofortzuschlag wird um fünf Euro erhöht. Davon profitieren Familien mit kleinen Einkommen und in der Grundsicherung.
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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