31. January 2025
In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration.
Das wird nun geändert: Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen. SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP haben dies im Bundestag beschlossen.
Damit werden gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt eingeführt und so den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase gegeben, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes beträgt bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dann zwei Wochen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen.
Während des Mutterschutzes haben Frauen grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Dies gilt in den nun vorgelegten Mutterschutzfristen auch im Falle einer Fehl- bzw. Totgeburt.
Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.
Fraktionsvize Sönke Rix:
„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.
Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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